Ja, können wir. Weitere Informationen zu jeder dieser Gepäckarten finden Sie weiter unten.
BUGGYS, AUTOSITZE, ANDERE KINDERARTIKEL
Die meisten Fluggesellschaften erlauben Passagieren, die mit Kindern reisen, Gegenstände wie Kinderwagen oder Autositze kostenlos einzuchecken. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Richtlinien Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft diesbezüglich zu überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Fluggesellschaft diese Gegenstände zwar kostenlos einchecken kann, Airportr diese jedoch als normale Gepäckstücke betrachtet und in der Anzahl der Gepäckstücke auf Ihrer Buchung enthalten sein müssen.
Bitte kennzeichnen und identifizieren Sie diese Gegenstände bei der Abholung für den Fahrer deutlich, damit sie beim Check-in der Fluggesellschaft angezeigt werden können. Wenn Sie Ihren Buggy oder Kinderwagen am Flughafen benutzen müssen, empfehlen wir Ihnen, diese Gegenstände nicht an Airportr zu übergeben, da wir sie Ihnen vor dem Einchecken nicht zurückgeben können.
ROLLSTÜHLE UND ELEKTRISCHE MOBILITÄTSHILFEN
Wir können Rollstühle für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität abholen und einchecken, es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, die Richtlinien Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft diesbezüglich zu überprüfen.
Wenn Sie beabsichtigen, mit einer kraftbetriebenen oder elektrischen Mobilitätshilfe zu reisen, müssen Sie dies Ihrer Fluggesellschaft vor der Buchung unseres Services mitteilen, da für das Einchecken dieser Gegenstände komplexe Sicherheitsbestimmungen gelten. Jede Fluggesellschaft hat unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf den Umgang mit Batterien, daher ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Fluggesellschaft sprechen, um sicherzustellen, dass Sie deren Anforderungen vollständig verstehen.
Wenn Ihre Mobilitätshilfe batteriebetrieben ist, muss vor der Übergabe an unseren Fahrer die Stromversorgung getrennt und isoliert werden.
ÜBERGRÖSSE ARTIKEL
Obwohl wir übergrosse Artikel einchecken können, ist es wichtig, dass Sie sich im Voraus erkundigen, ob Ihre Fluggesellschaft Ihre Artikel zum Check-in akzeptiert.
Für den Fall, dass wir übergrosse Gegenstände von Ihnen abholen, die Ihre Fluggesellschaft anschliessend nicht zum Check-in akzeptiert, sind Sie für die Rückführungsgebühren verantwortlich, die die Kosten für die Rücksendung dieser Gegenstände an Sie decken.
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