Ja, können wir. Weitere Informationen zu jeder dieser Gepäckarten finden Sie weiter unten.
BUGGYS, AUTOSITZE UND ANDERE KINDERSACHEN
Die meisten Fluggesellschaften gestatten Passagieren, die mit Kindern reisen, das kostenlose Einchecken von Gegenständen wie Kinderwägen oder Autositzen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die diesbezüglichen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Fluggesellschaft diese Gegenstände zwar kostenlos eincheckt, Airportr diese jedoch als normale Gepäckstücke betrachtet und sie in die Anzahl der Gepäckstücke auf Ihrer Buchung aufgenommen werden müssen.
Bitte kennzeichnen Sie diese Gegenstände bei der Abholung für den Fahrer deutlich, damit er sie beim Check-in für die Fluggesellschaft kenntlich machen kann. Wenn Sie Ihren Buggy oder Kinderwagen am Flughafen benutzen müssen, raten wir Ihnen, diese Gegenstände nicht bei Airportr abzugeben, da wir sie Ihnen vor dem Einchecken nicht zurückgeben können.
ROLLSTÜHLE UND ELEKTRISCHE MOBILITÄTSHILFEN
Wir können Rollstühle für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität abholen und einchecken. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, sich über die diesbezüglichen Richtlinien der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren.
Wenn Sie beabsichtigen, mit einer motorbetriebenen oder elektrischen Mobilitätshilfe zu reisen, müssen Sie Ihre Fluggesellschaft darüber informieren, bevor Sie unseren Service buchen, da es komplexe Sicherheitsvorschriften für die Abfertigung dieser Gegenstände gibt. Jede Fluggesellschaft stellt andere Anforderungen an die Handhabung von Batterien. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrer Fluggesellschaft, um sicherzustellen, dass Sie deren Anforderungen vollständig verstehen.
Wenn Ihre Mobilitätshilfe batteriebetrieben ist, muss die Stromzufuhr unterbrochen und isoliert werden, bevor Sie sie unserem Fahrer übergeben.
ÜBERGROSSE GEGENSTÄNDE
Auch wenn wir übergroße Gegenstände einchecken können, müssen Sie sich unbedingt im Voraus vergewissern, dass Ihre Fluggesellschaft Ihre Gegenstände zum Einchecken akzeptiert. (z. B. maximales Gewicht als aufgegebenes Gepäck = 32 kg).
Falls wir übergroße Gegenstände von Ihnen abholen, die Ihre Fluggesellschaft nicht zur Abfertigung akzeptiert, müssen Sie für die Rückführung dieser Gegenstände Gebühren entrichten, die den Kosten für die Rücksendung an Sie entsprechen.
FAHRRÄDER
Wir können Fahrräder abholen, aber Sie müssen sich vorher vergewissern, dass Sie das Fahrrad bei Ihrer Fluggesellschaft gebucht haben. Möglicherweise müssen Sie bei der Abholung einen entsprechenden Nachweis vorlegen, und wenn Sie dies nicht können, können wir Ihr Fahrrad nicht abholen. Wir können keine E-Bikes annehmen.
REISEN MIT HAUSTIEREN
Leider können wir keine Buchungen bearbeiten, wenn Sie mit einem Haustier reisen. Dies liegt daran, dass Sie zum Flughafen gehen müssen, um Ihre Bordkarte zu erhalten, und nicht online einchecken können.
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