Wenn wir Ihr Gepäck abholen, versiegeln wir es und dieses Siegel muss intakt bleiben, solange sich Ihr Gepäck in unserer Obhut befindet. Daher ist es uns nicht möglich, in irgendeiner Weise in Ihr Gepäck einzugreifen, bevor wir es bei Ihrer Fluggesellschaft aufgeben.
Wenn wir das Gepäck noch nicht bei Ihrer Fluggesellschaft eingecheckt haben und Sie den Inhalt Ihres Gepäcks unbedingt öffnen oder verändern müssen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst. Wir werden das Gepäck an Sie zurückschicken, aber Sie müssen das Gepäck dann selbst einchecken und Sie müssen die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Rückführungsgebühren bezahlen.
Wenn wir das Gepäck bereits bei Ihrer Fluggesellschaft eingecheckt haben, müssen Sie sich direkt mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, da sich das Gepäck nun in deren Gewahrsam befindet.
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