Die Zollbehörden können eines oder mehrere Ihrer Gepäckstücke kontrollieren. Sollte sich herausstellen, dass Sie (oder einer Ihrer Mitreisenden) Ihre Zollfreigrenzen überschreiten, können die Behörden Einfuhrabgaben erheben.
Um eine reibungslose Zustellung Ihres Gepäcks zu ermöglichen, wird AirPortr alle Gebühren bis zu einem Höchstbetrag von 300 CHF in Ihrem Namen bezahlen. Diese Gebühren werden dann von Ihrer Zahlungskarte abgebucht, und die Quittung wird Ihnen per E-Mail zugesandt. AirPortr erhebt in diesem Fall keine Servicegebühr.
Für den Fall, dass eines oder mehrere Ihrer Gepäckstücke vom Zoll beschlagnahmt werden oder die Einfuhrgebühren 300 CHF übersteigen, wird AirPortr Sie kontaktieren und Sie müssen sich direkt mit den Zollbehörden in Verbindung setzen, um das/die jeweilige(n) Gepäckstück(e) wieder in Besitz zu nehmen.
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