Reisende, die in ein Land einreisen, verfügen über eine "Freimenge", innerhalb derer sie Waren steuerfrei einführen können. Die Zollgebühren werden von den zuständigen Zollbehörden festgesetzt und auferlegt, wenn Sie (oder einer Ihrer Mitreisenden) die Freimengen überschreiten. AirPortr hat keinen Einfluss oder Einblick in die Handlungen und Entscheidungen der Zollbehörden.
Wenn diese Gebühren erhoben werden, müssen sie an Ort und Stelle bezahlt werden, um die Gepäckstücke für den Weitertransport freizugeben. Aus diesem Grund übernimmt AirPortr die Gebühren in Ihrem Namen (bis zu einem Höchstbetrag von 300 CHF), um sicherzustellen, dass Ihr Gepäck trotzdem reibungslos an Sie ausgeliefert wird. Diese Kosten werden automatisch von Ihrer Zahlungskarte abgebucht. AirPortr erhebt in diesem Fall keine Servicegebühr.
Sollten Sie Einfuhrgebühren von mehr als 300 CHF bezahlen müssen, wird AirPortr Sie kontaktieren und Sie müssen sich direkt mit den Zollbehörden in Verbindung setzen, um die Zahlung zu arrangieren und das/die jeweilige(n) Gepäckstück(e) wieder in Besitz zu nehmen.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.