Ja. Nach Ihrer Buchung senden wir Ihnen per E-Mail einen Link zu einer elektronischen Zollerklärung, in der Sie bestätigen müssen, dass Ihr Gepäck nur persönliche und zugelassene Waren enthält. Das ausgefüllte Formular wird Ihnen für Ihre Unterlagen per E-Mail zugesandt, und Sie werden möglicherweise gebeten, es den Behörden bei der Zollabfertigung vorzulegen.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Ich habe Probleme bei der Buchung meiner kostenlosen SWISS-Gepäckabholung oder -zustellung'
- Muss ich bei der Auslieferung meines Gepäcks anwesend sein, wenn ich den Ankunftsservice in Anspruch nehme?
- Muss ich eine Zollerklärung ausfüllen, wenn ich Ihren Ankunftsservice nutze?
- Wie lange wird es dauern, bis mir mein Gepäck bei der Ankunft zugestellt wird?
- Kann ich einen 'Haus-zu-Haus'-Service buchen?
- Wie früh können Sie mein Gepäck abholen, bevor ich fliege?
- Bei welchen Fluggesellschaften kann ich den Gepäck-Check-in-Service nutzen?
- Kann ich den Gepäck-Check-in-Service auf Codeshare-Flügen nutzen?
- Mit welchen Flughäfen kann ich Ihre Dienste nutzen?
- Warum kann ich Ihre Dienste nicht bei der Ankunft/nach der Landung nutzen?
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