Regierungs- oder Aufsichtsbehörden wie Grenzkontrollkräfte, Luftfahrtbehörden oder Polizei können sich dafür entscheiden, eines oder mehrere Ihrer Gepäckstücke zu inspizieren.
Unverschlossene Taschen können schnell begutachtet werden. Verschlossene Beutel werden bei Bedarf geöffnet und anschließend wieder verschlossen. Weder AirPortr noch die Kontrollbehörde haften für Schäden, die an verschlossenen Taschen entstehen, die aus Sicherheits- oder Zollgründen geöffnet werden müssen.
Für den Fall, dass die Regierungs- oder Aufsichtsbehörden Ihr Gepäck aus Sicherheits- oder Einreisezwecken anfordern, wird AirPortr Sie so schnell wie möglich kontaktieren, um Sie über das weitere Vorgehen zu beraten. AirPortr hat keinen Einfluss darauf, welche Gepäckstücke von den Behörden kontrolliert werden.
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