Wenn Sie berechtigt sind, beginnen die ermäßigten Preise bereits ab CHF 39.
Wer ist berechtigt?
Sie könnten für diesen subventionierten Tarif berechtigt sein, wenn:
- Sie mit Lufthansa fliegen
- Ihre Abholadresse in einem unterstützten Gebiet liegt – darunter Städte wie Mannheim, Köln und Bonn. Die Berechtigung wird während der Buchung bestätigt.
- Sie mit einem DB-Zug (ICE oder IC) zum Flughafen Frankfurt reisen
Voraussetzung: Sie müssen ein gültiges DB-Zugticket (Boardingpass) für denselben Tag wie die Gepäckabholung besitzen.
Hinweis: Kinder unter 15 Jahren sind von der Kontrolle des DB-Tickets ausgenommen.
So buchen Sie zum ermäßigten Preis
- Beginnen Sie Ihre Buchung auf der Airportr-Website.
- Wenn Sie eine Abholadresse in einer berechtigten Zone eingeben, erscheint die Nachricht:
„Möglicherweise sind Sie für einen Rabatt berechtigt.“ - Wenn Sie mit dem DB-Zug (ICE oder IC) reisen, setzen Sie das Häkchen zur Bestätigung Ihrer Reisemethode.
- Der Rabatt wird automatisch auf Ihre Buchung angewendet.
Was Sie dem Fahrer zeigen müssen
Am Tag der Abholung müssen Passagiere ab 15 Jahren einen gültigen Nachweis über ihr DB-Zugticket vorzeigen. Zugelassene Nachweise sind:
- Ein ausgedruckter oder digitaler DB-Boardingpass oder
- Eine DB-Buchungsbestätigung per E-Mail mit dem korrekten Reisedatum
Der Fahrer macht ein Foto Ihres Tickets zur Überprüfung. Dieses Foto enthält keine persönlichen Daten oder Adressinformationen.
💡 Hinweis: Sie müssen dem Fahrer auch weiterhin Ihren Reisepass und Ihre Bordkarte bei der Abholung vorzeigen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zu Passagierausweis-Kontrollen.
Was passiert, wenn Sie kein gültiges DB-Ticket haben?
Falls Sie beim Abholzeitpunkt kein gültiges DB-Ticket vorzeigen können:
- Ihr Gepäck wird wie geplant abgeholt
- Ihnen wird der Standardpreis (ohne DB-Rabatt) berechnet
- Unser Kundenservice sendet Ihnen einen sicheren Zahlungslink, um den Differenzbetrag zu begleichen
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